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Auszug - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung  

 
 
2. Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/293/2015 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 06.02.2015 einen gemeinsamen Antrag „Durchführung einer Elternbefragung“ gestellt hätten.

 

Hiernach möge der Rat der Stadt Erkelenz beschließen, dass die Verwaltung der Stadt Erkelenz beauftragt werde, eine Befragung zur Ermittlung des Wunsches der Erziehungsberechtigten auf Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz durchzuführen. Vor der Durchführung der Elternbefragung solle durch die Stadtverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen nimmt ausführlich zu dem Antrag Stellung. Gemäß § 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG NW) seien die Schulträger verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür bestehe und die Mindestgröße nach § 82 SchulG NW gewährleistet sei.

Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sei bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. Eine formelle Elternbefragung solle stets die Eltern der Grundschuljahrgänge drei und vier umfassen.

 

Die Schulträger seien gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes differenziertes Angebot zu achten. Die neu eingerichtete Schule müsse die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben, die bei Gesamtschulen mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang durchgehend bis Klasse 10 umfassen müsse. Dabei sei von einer Klassenstärke von 25 Kindern auszugehen, wodurch sich ergebe, dass mindestens 100 Kinder im ersten Jahrgang angemeldet werden müssten.

 

Das Bedürfnis im Sinne von § 78 SchulG NW für die Errichtung einer Gesamtschule habe nicht nur eine quantitative Komponente (erforderliche Schülerzahl), sondern auch eine qualitative Komponente (Leistungsheterogenität).

 

Des Weiteren legt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen die Anmeldezahlen für die Erkelenzer weiterführenden Schulen sowie für die Gesamtschulen in Hückelhoven und Wassenberg vor. Danach bleibe festzustellen, dass für lediglich 23 der insgesamt 415 Schülerinnen und Schüler, die die Erkelenzer Grundschulen zum Schuljahresende 2014/2015 nach Abschluss des vierten Schuljahres verlassen und die an weiterführenden Schulen angemeldet wurden, der Wunsch nach einer Gesamtschule in unmittelbarer Nähe nicht erfüllt werden konnte.

 

Nach einer ausführlichen Darstellung der in Erkelenz vorhandenen weiterführenden Schulen geht Erster Beigeordneter Dr. Gotzen auf die eventuell auftretenden Nachteile für die bestehenden weiterführenden Schulen am Beispiel der Europaschule Erkelenz und des Cusanus-Gymnasiums Erkelenz ein.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen betont, dass die Gesamtschule die Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium unter einem Dach vereine. Diese Schulform habe eine hohe Daseinsberechtigung, insbesondere in Kommunen, die nicht alle Schulformen vorhalten wollten oder könnten. Die Errichtung einer Gesamtschule zum heutigen Zeitpunkt in Erkelenz werde aber als nicht notwendig erachtet, da für alle Schulformen leistungsstarke und überregionale anerkannte Schulen vorgehalten würden. Die Errichtung einer Gesamtschule würde zu einer Schwächung des Schulstandorts Erkelenz beitragen. Er schlägt vor, den Antrag der SPD-Fraktion / Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung abzulehnen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Ratsherr Kehren betrachtet die Vorlage der Verwaltung als nicht an den Antrag angepasst. Die Verwaltung hätte ein Gutachten gegen eine Gesamtschule vorgelegt, wo doch der Antrag lediglich darauf gerichtet sei, im Rahmen einer Elternbefragung festzustellen, ob Bedarf für eine Gesamtschule in Erkelenz bestehe.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied sachkundige Bürgerin Frau Klotz sieht durch eine Gesamtschule den Schulstandort Erkelenz nicht als geschwächt. Sie legt Wert darauf, dass den Kindern der Weg in neun Jahren zum Abitur ermöglicht werde.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen weist die Kritik an der Verwaltungsvorlage zurück. Diese habe sich an der Antragstellung orientiert und zeige mögliche Folgen einer Änderung in der Erkelenzer Schullandschaft auf.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Honold-Ziegahn legt den Vorsitz nieder und äußert sodann Kritik an den nach ihrer Meinung teilweise unzumutbaren Entfernungen zu einer der Gesamtschulen in den benachbarten Städten. Aufgrund der Entfernung und der daraus resultierenden langen Busfahrzeiten würden interessierte Eltern ihr Kind erst gar nicht an einer Gesamtschule anmelden. Außerdem lehne die Gesamtschule Wassenberg Kinder aus den östlichen Stadtbezirken von Erkelenz ab.

 

Ausschussmitglied Ratsherr Frings weist darauf hin, dass für die Errichtung einer Gesamtschule in Erkelenz eine der weiterführenden Schulen schließen müsse.

 

Beratendes Ausschussmitglied Frau Hündgen weist darauf hin, dass an den Gymnasien die Kinder in neun Jahren ihr Abitur machen können, und zwar nach sechs Jahren Besuch der Hauptschule oder der Realschule und dreijährigem Besuch der gymnasialen Oberstufe. Sie bemängelt die Qualität der Gesamtschulen. Im Cusanus-Gymnasium Erkelenz würden die Schüler mit einem Notendurchschnitt am Jahresende von 2,2 abschließen. Bei den Gesamtschulen liege der Abschluss am Schuljahresende bei 3,0. Hierzu verweist sie auf entsprechende Ausführungen des Max-Planck-Institutes und der Humboldt- Universität Berlin.

 

Hierzu entgegnet sachkundige Bürgerin Frau Klotz, dass man auf dem von Frau Hündgen aufgezeigten Weg  das Abitur machen könne, jedoch nicht an einer Schule, sondern dass dies zwangsläufig mit einem Schulwechsel verbunden sei. Sie verweist darauf, dass dieses jedoch an einer Gesamtschule möglich sei. Sachkundige Bürgerin Klotz möchte wissen, ob die Erkelenzer Eltern grundsätzlich für eine Gesamtschule sind. Sie spricht sich dafür aus, in Erkelenz auch die Schulform einer Gesamtschule anzubieten.

 

Beratendes Ausschussmitglied Herr Schmitz weist auf die Stärke des 3-gliedrigen Schulsystems in Erkelenz hin. Er verweist darauf, dass es an vielen Standorten von Gesamtschulen keine Hauptschule gäbe. Viele Angebote der weiterführenden Schulen in Erkelenz könnten bei der Errichtung einer Gesamtschule nicht mehr fortgeführt werden. So weist er z.B. darauf hin, dass die Europaschule Erkelenz  als einzige Realschule im Bereich der Bezirksregierung Köln den bilingualen Unterricht anbiete. Grundsätzlich erwähnt Ausschussmitglied Schmitz, dass er die Schulform einer Gesamtschule nicht kritisieren wolle.

 

Ausschussmitglied Ratsherr Kehren betont, dass es im nordrhein-westfälischen Schulsystem neben den im dreigliedrigen Schulsystem vertretenen Schulformen mit der Gesamtschule eine weitere Schulform gebe, die stark nachgefragt sei, aber in Erkelenz nicht vorgehalten werde. Daher müsse es seiner Ansicht nach eine Befragung der Elternschaft geben, mit dem Ziel, festzustellen ob ein Bedarf für eine Gesamtschule vorliege. Er betont, dass er keine Schule schließen wolle. Er favorisiere die Möglichkeit, dass Schulen ineinander übergehen. Er betont, dass es Schüler gebe, die das Gymnasium nicht geschafft haben, die jedoch ihre Schullaufbahn nicht an der Realschule Erkelenz fortführen konnten, da die Aufnahmekapazitäten der Realschule erschöpft waren.

 

Beratendes Ausschussmitglied Schmitz führt aus, dass jährlich ca. 400 Schülerinnen und Schüler die Erkelenzer Grundschulen verlassen, 200 Schüler würden an den Gymnasien angemeldet, die restlichen 200 würden sich bei der Errichtung einer Gesamtschule zwischen 3 Schulformen aufteilen, was wesentlich zur Schwächung und letztendlich zur Schließung mindestens einer  der bestehenden Schulen führen würde. Seiner Meinung nach würde die Gesamtschule andere bestehende Schulen in Erkelenz kaputt machen bzw. würde eine Gesamtschule dazu führen, dass eine andere Schulform in Erkelenz geschlossen werde. Zudem würde eine Gesamtschule das gesamte Schulsystem in Erkelenz umwerfen.


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat)):

„Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung zur Ermittlung des Wunsches der Erziehungsberechtigten auf Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz wird abgelehnt.“


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen