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Auszug - Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  

 
 
3. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/302/2014 Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt mit, dass er die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen im Gebäude „Südpromenade 31“ als sinnvoll erachte. Er schlägt vor, wegen der Außenwirkung dem Asylantenwohnheim den Namen einer Persönlichkeit mit sozialem Engagement zu geben.

 

Bürgermeister Jansen unterstützt den Vorschlag des stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs und teilt mit, dass diese Angelegenheit interfraktionell behandelt werden solle und zur nächsten Sitzung der INFO-Runde in die Tagesordnung aufgenommen werde. Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens erklärt, dass er den Vorschlag von stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs für gut erachte und neben dem Gebäude Südpromenade eine dezentrale Unterbringung der ausländischen Mitbürger/innen im Stadtgebiet der richtige Weg sei.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass es einen Arbeitskreis gebe, der sich aus Kirchenmitgliedern, Konfessionsvertreter/innen, Kinderschutzbund, Mitarbeiter/innen der Verwaltung und Interessierten, zusammensetze. Ansprechpartner für den informellen Arbeitskreis seien der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Herr Bürgers, sowie Sachgebietsleiter Dreßen.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“


Abstimmungsergebnis: einstimmig