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Auszug - Errichtung einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Baugebiet "Oerather Mühlenfeld"  

 
 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/022/2005 Errichtung einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Baugebiet "Oerather Mühlenfeld"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass mit dem Wohngebiet „Oerather Mühlenfeld“ in Erkelenz-Mitte die Wohnraumversorgung der nächsten 5 – 10 Jahre sowohl im Eigentumswohnungsbau als auch im Mietwohnungsbau sichergestellt würden. Hierzu würden durch die GEE, Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Baugrundstücke für insgesamt ca. 184 freistehende Einfamilienhäuser, ca. 114 Doppelhäuser, ca. 58 Reihenhäuser und ca. 120 Geschosswohnungen für ca. 1.200 bis 1.500 Einwohner angeboten. Dementsprechend entwickle sich in dem vorgenannten Wohngebiet eine rege Bautätigkeit, die zu einer zeitnahen Zunahme der Wohnbevölkerung einschl. der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz führen werde. Da die Plankonzeption sich insbesondere an Familien und Mehrpersonenhaushalte orientiere, werde zeitnah eine Nachfrage an infrastrukturellen Gemeinbedarfseinrichtungen, insbesondere auch für die Kindergartenplatzversorgung mit einem Angebot der Übermittagsbetreuung entstehen. Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einschl. der Planung damit auch für die Bedarfsdeckung von Betreuungsplätzen liege bei der Stadt Erkelenz als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt Erkelenz stehe in der Verpflichtung, zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend bedarfsgerecht zur Verfügung stehen würden. Ausweislich des Kindergartenbedarfsplanes vom 01.01.2005 würden am 01.08.2007 im Bereich der Kernstadt 596 Kinder mit einem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz leben. Diese Zahl werde sich, wie dargelegt, in den nächsten Monaten und Jahren noch um die Kinder erhöhen, die im Laufe der weiteren fortschreitenden Bebauung des Wohngebietes zuziehen würden. Der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder stünden im Stadtgebiet 526 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren entgegen. Alleine schon dieser Vergleich mache deutlich, dass zur Sicherung des Rechtsanspruches auf Kindergartenplätze die Schaffung weiterer Kindergartenplätze im Bereich der Kernstadt dringend erforderlich sei. Schon jetzt könnten nicht allen Kindern aus der Kernstadt ein Betreuungsplatz auch im Kernstadtbereich wohnortsnah angeboten werden. Das Jugendamt sei zur Deckung der Nachfrage darauf angewiesen, diese Kinder mit einem Platz in einer Einrichtung außerhalb der Kernstadt zu versorgen. Die bauplanerischen Voraussetzungen für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in dem vorgenannten Wohngebiet lägen vor. Der Rat der Stadt Erkelenz habe in seiner Sitzung am 18.12.2002 für den o.a. Planbereich den Bebauungsplan Nr. 023 „Oerather Mühlenfeld“, der den Bau der Einrichtung bauplanerisch ermögliche, als Satzung beschlossen. In dem Bebauungsplan sei eine Fläche von 3.521 qm für die Kindertageseinrichtung vorgesehen. Zur Deckung des aktuellen Platzbedarfs im Bereich der Innenstadt und um bereits den in dem Neubaugebiet wohnenden Kindern einen Platz anbieten zu können, habe die Verwaltung am 01.04.2004 auf der Grundlage der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes im städt. Kindergarten Bauxhof eine 3. Kindergartengruppe mit 25 Plätzen als so genannte „Vorläufergruppe“ für das Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“ eingerichtet. Die Verwaltung schlage deshalb dem Ausschuss vor, einen Grundsatzbeschluss über den Bau einer 2-Gruppen-Tageseinrichtung für Kinder mit 50 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren, die zum 01.08.2007 in Betrieb gehen könne, zu fassen.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen ergänzt, dass bei der Planung des „Oerather Mühlenfeldes“

besonderer Wert darauf gelegt worden sei, dass Wohnraum für junge Eltern geschaffen werde. Somit sei auch eine ortsnahe Tageseinrichtung für Kinder erforderlich. Bereits ohne das „Oerather Mühlenfeld“ verfüge die Stadt über zu wenig Kindergartenplätze. Die Vorläufergruppe im städt. Kindergarten Bauxhof sei bereits ausgelastet. Im Übrigen gewähre das Land zu den Betriebskosten dieser Gruppe bereits einen Landeszuschuss im Vorgriff auf die beabsichtigte Einrichtung.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Frau Schaaf, ob bei Schließungen von Hortgruppen die Räumlichkeiten zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen oder für eine evtl. Einführung von Ganztagsgrundschulen genutzt würden, antwortet Dr. Gotzen, dass es fraglich sei, ob unter der neuen Landesregierung die Kindergartenhorte geschlossen würden. Inwieweit evtl. freiwerdende städt. Immobilien für die Ganztagsgrundschule genutzt werden können, hänge u.a. von der Finanzierbarkeit ab. Diese Frage sei zu einem späteren Zeitpunkt neu zu thematisieren.

 

Auf die weitere Frage von Ausschussmitglied Frau Schaaf, ob es aufgrund eines Überhanges von Kindergartenplätzen zur Schließung von Gruppen in katholischen Kindergärten kommen könne, antwortet Dr. Gotzen, dass die Stadt trotz der wegbrechenden Mittel des Bistums nach wie vor die Kindergärten freier Träger benötige und auf die Plätze angewiesen sei, um den Rechtsanspruch der Eltern auf Kindergartenplätze zu sichern.

 

Ausschussmitglied Frau Schirrmeister-Heinen bestätigt die Ausführungen von Dr. Gotzen und erklärt, dass lt. Kindergartenbedarfsplan in der Innenstadt ein 4-Gruppen-Kindergarten fehle und zu einem späteren Zeitpunkt im Jugendhilfeausschuss zu überlegen sei, ob die Einrichtung von Betreuungsplätzen von Kinder unter 3 Jahren möglich und finanzierbar sei.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Herr Tüffers bezüglich der Trägerschaft des neuen Kindergartens „Oerather Mühlenfeld“ erklärt Dr. Gotzen, dass hierüber noch nicht entschieden werde. Allerdings weise er darauf hin, dass die Vorläufergruppe, die z.Z. dem städt. Kindergarten Bauxhof angegliedert sei, bereits unter städt. Trägerschaft geführt werde und die Stadt als Träger zahlreicher Einrichtungen bewiesen habe, dass sie ein geeigneter Träger sei.

 

Beschluss:

Beschluss:

„Im Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“ ist zum 01.08.2007 eine zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder mit 50 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahre zu errrichten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung