Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.
2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.
4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“