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Tagesordnung - 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 2.1  
Antrag der Fraktion Freie Wähler - UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.05.2020 hier: sofortige Aussetzung des Integrierten Handlungskonzeptes 2030  
Enthält Anlagen
A 61/530/2020  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Förderrichtlinie Haus- und Hofprogramm  
Enthält Anlagen
A 61/531/2020  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.

2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.

4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“

 

   
    23.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 2.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.

2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.

4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Haus-Hofprogramm (4693 KB)      
   
    24.06.2020 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.

2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.

4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 2.3  
Enthält Anlagen
Franziskanerplatz: Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages  
Enthält Anlagen
A 61/532/2020  
Ö 2.4  
Grünring / Westpromenade: Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages  
Enthält Anlagen
A 61/533/2020  
N 1     (nichtöffentlich)