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Vorlage - A 61/531/2020  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie Haus- und Hofprogramm
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
23.06.2020 
40. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2020 
34. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Förderrichtlinie Haus-Hofprogramm  

Tatbestand:

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte werden unter dem Handlungsfeld 1 „Stadtbild und öffentliche Räume“ sowie Handlungsfeld 3 „Stadtmarketing, Einzelhandel, Gastronomie“ u.a. die Gestaltung des gebauten Raumes thematisiert. Da sich der überwiegende Teil der Gebäude nicht in öffentlichem Besitz befindet, soll mit dem Haus- und Hofprogramm ein Anreiz für Private geschaffen werden, ihre Immobilien optisch zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur stadtgestalterischen Verbesserung und Herrichtung der Fassaden sowie Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung privater Gebäudevor-/ Freiflächen. Hierdurch sollen eine Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtkerns von Erkelenz und eine Standortaufwertung erfolgen.

 

Die konkreten förderfähigen Maßnahmen sowie Bedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen (s. Anlage). Gefördert werden jeweils dem öffentlichen Straßenraum zugewandte Flächen. Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde und diese für die Dauer von 10 Jahren im geförderten Zustand gepflegt und unterhalten werden.

Es besteht eine Mindestgrenze von 500 Euro netto sowie eine Obergrenze von 15.000 Euro netto als Zuschuss. Niedrigere und höhere Förderungen können nicht gewährt werden, wobei der Zuschuss max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Die Förderung der Maßnahmen ist ab Inkrafttreten der Richtlinie bis einschließlich 31.12.2025 möglich.

 

Der Entwurf der Förderrichtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Geltungsbereich umfasst räumlich das in der Anlage 1 der Förderrichtlinie umgrenzte Gebiet, das der Rat der Stadt Erkelenz am 19.02.2020 als „Sanierungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte“ beschlossen hat.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.

2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.

4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen in 2020 Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung (hiervon 60 % Förderung in Höhe von 27.000 Euro und Eigenmittel 40 % in Höhe von 18.000 Euro).

Im Jahr 2021 sind 400.000 Euro für den Haushalt vorgesehen.

Es soll ab dem Jahr 2021 eine Förderung durch Mittel des Bundes sowie des Landes NRW im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“ von 60 % erfolgen in Höhe von 240.000 Euro (Eigenanteil 160.000 Euro).


Anlage:

Förderrichtlinie Haus-Hofprogramm

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Haus-Hofprogramm (4693 KB)