Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 13.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 4.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.07.2018 hier: Antrag Dachbegrünung - Änderung der Entwässerungssatzung  
Enthält Anlagen
A 66/393/2018  
Ö 5     Angelegenheiten - Baubetriebs- und Grünflächenamt      
Ö 5.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 11.07.2018 hier: Kommunen für biologische Vielfalt  
Enthält Anlagen
A 60/116/2018  
Ö 6     Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2019  
Enthält Anlagen
A 20/432/2018  
Ö 6.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022  
Enthält Anlagen
A 20/433/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2019  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.602.618 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.350.858 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

14.269.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.514.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.760.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.893.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2018 - 2022 beschlossen.“

 

   
    13.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2019  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.602.618 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.350.858 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

14.269.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.514.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.760.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.893.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2018 - 2022 beschlossen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.12.2018 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2019  wie folgt  festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.602.618 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.350.858 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

14.269.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.514.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.760.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.893.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2018 - 2022 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

N 1     (nichtöffentlich)