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Tatbestand: Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2019 schließt mit dem Ergebnis ab, die Schmutzwassergebühr auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.
Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2019 gegenüber 2018 um 142.776 € auf 9.781.334 €. Der Betriebsaufwand reduziert sich dabei um 44.176 €. Beim Finanzaufwand ergibt sich eine Erhöhung von 186.952 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.
Diese, gegenüber dem Vorjahr, geringfügige Erhöhung auf der Aufwandsseite (+1,48 %), kann auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr durch Entnahmen aus den jeweiligen Gebührenaus-gleichsrücklagen kompensiert werden.
Infolgedessen können die Abwassergebühren in 2019 weiterhin auf dem landesweit günstigen Vorjahresniveau verbleiben.
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes bittet der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2019 zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für 2019 wird zugestimmt“. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Abwassergebührenkalkulation für 2019
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