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Tagesordnung - 13. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 15.06.2016      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2016 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/302/2016  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/303/2016  
Ö 2.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/304/2016  
Ö 2.4  
Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich  
A 40/305/2016  
Ö 2.5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/306/2016  
Ö 2.6  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband Erkelenz e. V.  
A 40/307/2016  
Ö 2.7  
Zuschuss zur Veröffentlichung der Baux-Chronik durch den Heimatverein der Erkelenzer Lande e. V.  
A 40/308/2016  
Ö 2.8  
Erweiterung des Vereinsheimes des SV Schwarz-Gelb Venrath 1932 e. V.
Enthält Anlagen
A 40/309/2016  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 21.06.2016      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/369/2016  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A46", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/370/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

   
    21.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.2 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Straße-suedl. A46.pdf (245 KB)      
Anlage 2 2 A 5.2 Übersicht Geltungsbereicht BBP G02.3-3 (127 KB)      
   
    23.06.2016 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Straße-suedl. A46.pdf (245 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereicht BBP G02.3-3 (127 KB)      
   
    29.06.2016 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Straße-suedl. A46.pdf (245 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereicht BBP G02.3-3 (127 KB)      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)  
Enthält Anlagen
A 20/348/2016  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)  
Enthält Anlagen
A 20/349/2016  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/350/2016  
Ö 7     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 7.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/351/2016  
Ö 7.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2016 bis 31.05.2016  
Enthält Anlagen
A 20/352/2016  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)