Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die im Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn ausgewiesene Straßenfläche erhält den Namen Unterhahn. Eine Liegenschaftskarte, in der die zu benennende Fläche schraffiert dargestellt ist, ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“