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Vorlage - A 30/186/2016  

 
 
Betreff: Benennung einer Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 "Unterhahn" in Erkelenz-Gerderhahn
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
21.04.2016 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Liegenschaftskarte Unterhahn  

Tatbestand:

Der Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn sieht für die davon erfassten Baugrundstücke eine neue Erschließungsstraße vor.

Die Straßenfläche ist im dieser Vorlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.

Dem Bezirksausschuss Gerderath lag in seiner Sitzung am 24.02.2016 ein Vorschlag der Dorfgemeinschaft Gerderhahn vor, diese Straßenfläche nach der Katasteramtlichen Flurbezeichnung Unterhahn zu benennen.

Der Bezirksausschuss hat sich durch Beschluss für diesen Namensvorschlag ausgesprochen.

 

Gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die im Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn ausgewiesene Straßenfläche erhält den Namen Unterhahn. Eine Liegenschaftskarte, in der die zu benennende Fläche schraffiert dargestellt ist, ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Liegenschaftskarte M 1:1.000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liegenschaftskarte Unterhahn (569 KB)