Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatbestand: Der Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn sieht für die davon erfassten Baugrundstücke eine neue Erschließungsstraße vor. Die Straßenfläche ist im dieser Vorlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Dem Bezirksausschuss Gerderath lag in seiner Sitzung am 24.02.2016 ein Vorschlag der Dorfgemeinschaft Gerderhahn vor, diese Straßenfläche nach der Katasteramtlichen Flurbezeichnung „Unterhahn“ zu benennen. Der Bezirksausschuss hat sich durch Beschluss für diesen Namensvorschlag ausgesprochen.
Gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die im Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn ausgewiesene Straßenfläche erhält den Namen Unterhahn. Eine Liegenschaftskarte, in der die zu benennende Fläche schraffiert dargestellt ist, ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Liegenschaftskarte M 1:1.000
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |