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Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Gremium: Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008 (Anmerkung: Änderung der Satzung, da bisherige Unterkünfte nicht mehr bzw. zusätzliche Räumlichkeiten als Übergangsheime genutzt werden sollen.)  
Enthält Anlagen
0/51/168/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“

   
    10.12.2014 - Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

   
    11.12.2014 - Hauptausschuss
    Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 11.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

Ö 3  
Enthält Anlagen
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001 (Anmerkung: Über die Neufassung der genannten städtischen Obdachsatzung soll beraten und entschieden werden.)  
Enthält Anlagen
A 30/169/2014  
Ö 4  
Namensgebung für das Übergangsheim in Erkelenz "Südpromenade 31"  
Enthält Anlagen
0/51/169/2014  
N 1     (nichtöffentlich)