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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008 (Anmerkung: Änderung der Satzung, da bisherige Unterkünfte nicht mehr bzw. zusätzliche Räumlichkeiten als Übergangsheime genutzt werden sollen.) |
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0/51/168/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat): „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“ |
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10.12.2014 - Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat): „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
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11.12.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 8.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
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17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 11.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen
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Ö 3 |
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Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001 (Anmerkung: Über die Neufassung der genannten städtischen Obdachsatzung soll beraten und entschieden werden.) |
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A 30/169/2014 |
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Ö 4 |
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Namensgebung für das Übergangsheim in Erkelenz "Südpromenade 31" |
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0/51/169/2014 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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