Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund des § 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan
(Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes
Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2006 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die
Aufwendungen auf 8.998.403 Euro
b) die
Erträge auf 8.998.403 Euro
2.
Vermögensplan
a) die
Einnahmen auf 14.023.600
Euro
b) die
Ausgaben auf 14.023.600
Euro
3.
Kredite werden in Höhe von 7.056.181 Euro
veranschlagt.
4.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.630.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im
laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2006 ist dem
Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“