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Vorlage - A 66/089/2005  

 
 
Betreff: Straßen- und Kanalsanierung "Gasberg" nördlich der Einmündung Vogelstange in Lövenich
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
08.12.2005 
10. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Straße Gasberg in Lövenich, nördlich der Einmündung der Straße Vogelstange ist in einem schlechten Zustand. Es fehlt der frostsichere Aufbau, die Straßenränder, Rinnen und Borde sind stellenweise defekt und insbesondere im Platzbereich nördlich des Nysterbaches, entlang der Häuser Nr. 44 - 48 ist auch die Fahrbahn brüchig.

 

Außerdem kann dieser Abschnitt des Gasbergs und besonders der Einmündungsbereich zur Vogelstange erheblich überflutet werden. Statistisch geschieht dies mehr als einmal jährlich. Die Wassermassen treten jedoch nicht aus dem Kanal oder dem verrohrten Nysterbach aus, sondern stammen von den höher gelegenen Ackerparzellen, nördlich des Gasbergs und dem steil ansteigendem nördlichen Teilstück der Straße. Die schlammigen Wassermassen werden durch den an den Gasberg anschließenden Wirtschaftsweg kanalisiert und fließen so schnell ab, dass sie trotz der zahlreichen Senken und Bergsenken nicht dem Kanal zugeführt werden können.

 

Aufgrund dieser Situation weist der Generalentwässerungsplan die Beseitigung dieser Situation mit der höchsten Priorität aus. Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, Straßen- und Kanalbaumaßnahme zu kombinieren.

 

Ziel der entwässerungstechnischen Sanierung ist die Entlastung der Kanalisation. Die oberflächlich abfließenden Wassermassen sollen nicht mehr dem Kanal, sondern dem Nysterbach zugeführt werden.

 

Um eine nachhaltige Lösung zu finden, wurde in 2004 eine Untersuchung vorgenommen, die das Einzugsgebiet abgrenzen und mögliche wirksame Maßnahmen aufzeigen sollte. Das Ergebnis der Untersuchung ist Grundlage der aufgestellten Planung.

 

Es ist vorgesehen, das zuströmende Wasser an der Wirtschaftswegekreuzung (Meinweg mit Gasberg) nördlich des Gasbergs zwischen zu speichern und es gedrosselt an den in Richtung Gasberg führenden Graben abzugeben. Das Wasser soll dann einem neuen Regenwasserkanal zugeführt werden, der es in Höhe der Zufahrt zum Altenheimparkplatz in den verrohrten Nysterbach leitet. An diesen Regenwasserkanal wird außerdem die Straßenentwässerung angeschlossen.

 

Um das Regenwasser der Feldlagen zu speichern, wurde ein ca. 1.000 m² großes Grundstück im nordöstlichen Quadranten der Wirtschaftswegekreuzung erworben. Diese Parzelle soll zu einem ca. 500 m² großen Rückhaltebecken mit 350 m³ Volumen ausgebaut werden. Das entsprechend der Grundstücksform dreieckig anzulegende Becken kann bis zu 70 cm tief gefüllt werden. Dann läuft das Wasser über eine Schwelle, die in der südwestlichen Ecke als gebogene Drahtgabionenwand errichtet werden soll. Da diese durchsickerbar ist, ermöglicht sie gleichzeitig eine gedrosselte Wasserabgabe.

 

Um das entlang der Wirtschaftswege ankommende Wasser in das Becken zu führen, sind drei Durchlässe (DN 200) unter dem westlichen, nördlichen und östlichen Wirtschaftswegearm zu errichten.

 

Vom Becken aus wird das Wasser durch den vorhandenen Durchlass (DN 300) nach Süden in den Seitengraben des vom Gasberg ausgehenden Wirtschaftsweges geleitet. Kurz vor Beginn der Straße Gasberg wird ein Einlaufbauwerk als Betonfertigteil in den Graben eingesetzt (Außenmaße: L=2,4 m, B=1,4 m, T1=1 m, T2=2 m). Durch die gestufte Sohle kann es nicht überströmt werden. Das Wasser wird somit in den neuen Regenwasserkanal gezwungen. Dieser 210 m lange Betonkanal, DN 300 bis 600 liegt 1,5 bis 2 m tief und mündet in der Bachverrohrung südlich der Zufahrt zum Altenheimparkplatz. Außerdem wird der Regenwasserkanal rund 36 m in den nach Westen abknickenden Stichweg am nördlichen Ende des Gasbergs verlegt.

 

An der bestehenden Kanalisation sind lediglich punktuelle Reparaturen erforderlich. Allerdings soll die Straßenentwässerung im südlichen Abschnitt im Rahmen der Straßenbaumaßnahme zur Entlastung des Kanals an den verrohrten Nysterbach angeschlossen werden.

 

Die Straßenerneuerung kann an die in 1997 und 1998 durchgeführte Straßenerneuerung südlich der Einmündung Vogelstange anschließen. Die bestehende Straßenraumaufteilung soll erhalten bleiben. Die westliche Straßenseite mit dem verrohrten Nysterbach und dem Gehweg soll nicht erneuert werden. Der Gehweg ist zwar alt aber technisch in Ordnung.

 

Der Rasenstreifen über dem Nysterbach soll um 30 cm verbreitert werden, so dass den dort wachsenden Bäumen mehr Raum gegeben wird und eine neue Hochbordstein- und Rinnenanlage errichtet werden kann. Die Fahrbahn wird entsprechend der Verbreiterung des Rasenstreifens auf 5,5 m Breite reduziert. Sie wird frostsicher aufgebaut und wieder asphaltiert.

 

Die östliche Rinne, der Hochbordstein und der Gehweg sollen baulich erneuert werden. Die Gestaltung (Platten) und Breite bleiben (1,75 m bis 2,6 m) erhalten. Einige Gehwegstreifen stehen im Eigentum der Anlieger. Hier muss im Einzellfall mit dem jeweiligen Eigentümer besprochen werden, ob die Flächen privat genutzt werden können und wollen oder ob sie seitens der Stadt erworben werden können.

Nördlich des verrohrten Nysterbaches sollen die Nebenanlagen vor dem Altenheim (Hausnummer 37 und 39 neu geordnet werden, um das Beparken des Gehweges zu verhindern und eine Krankenwagenzufahrt zu gewährleisten. Die Parkplatzzufahrt soll gepflastert werden und gleichzeitig als Zufahrt für einen Krankenwagen dienen. Südlich davon können zwei Parkplätze angelegt werden. Auf dem 2,4 m bis 3,3 m breiten Streifen vor dem Altenheim kann ein plattierten Gehweg und 5 Längsparkplätze geschaffen werden.

 

Im weiteren Verlauf wird der Gehweg auf der westlichen Seite bis entlang des Stichweges neu plattiert und mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt. Aufgrund der beengten Verhältnisse kann er abschnittsweise nur 1,0 m - 1,3 m breit angelegt werden. Auf der östlichen Seite endet der plattierte Gehweg vor Hausnummer 56. Er kann ab Hausnummer 44 1,5 m breit angelegt werden und ist ebenfalls mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt.

 

Die Fahrbahn ist 5,5 m und an der engsten stelle 5,25 m breit. Lediglich der nördlichen Stichweg kann nur 4 m breit neu asphaltiert werden. Der Wendehammer am Ende des Stichweges steht im privaten Eigentum und wird nicht erneuert.

 

Auf der nördlichen Seite des Stichweges und nördlich Hausnummer 56 wird eine dreizeilige Rinne angelegt. In den Rinnen entlang des Stichweges und nördlich den Hausnummern 56 und 59 werden 12 Bergsenken angelegt, die es ermöglichen sollen, trotz des Gefälles das Regenwasser der Straße zu fassen. Die ca. 100 m lange steile Böschung nördlich von Hausnummer 56 soll durch einen 1 m hohen L-Stein besser gesichert werden.

 

Der Platzbereich mit Kapelle zwischen den Häusern 44 - 48 und 37 – 41 soll nicht verändert werden. Die befahrbaren Flächen werden neu asphaltiert. Vor den Häusern 46 bis 48 können 6 Stellplätze markiert werden. Die nördliche Spitze der Grünfläche soll durch eine bis zu 5 m breite überfahrbare Pflasterung besser geschützt werden.

 

Die Straßenbeleuchtung des südlichen Planabschnittes, einschließlich des Platzbereiches muss erneuert werden. Es sind 7 neue Energiesparleuchten mit eine Lichtpunkthöhe von 8 m Leuchten vorgesehen. Im nördlichen Abschnitt ist lediglich vor Hausnummer 63 eine Leuchte zu ergänzen.

 

Für die Straßenbaumaßnahme und die zu erneuernde Beleuchtung entstehen Anliegerbeiträge in Höhe von 50 % (Nebenanlagen) bzw. 40 % (Fahrbahn und Straße).

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2006 ist die Straße Gasberg nördlich der Einmündung Vogelstange incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 532.2.201 bis 203 zu erneuern.

 

An der Wirtschaftswegekreuzung nördlich des Gasbergs ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 532.1.311 bis 313 ein Rückhaltebecken, incl. der erforderlichen Zuläufe und Abläufe anzulegen.

 

An und in der Straße Gasberg ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 532.1.311 bis 313 ein Regenwassereinlaufbauwerk und ein Regenwasserkanal zu errichten.

Die Straße Gasberg nördlich der Einmündung Vogelstange gilt als Abrechnungsabschnitt. Die Planung ist den Anliegern und dem Bezirksausschuss Lövenich vorzustellen und zu erläutern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.      340.000 Euro

Die jährlichen Folgekosten belaufen sich aus ca. 17.700 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

 

9.63100.95240.0 (Straßenerneuerung Gasberg)

 

zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kosten der Erneuerung der Beleuchtung belaufen sich auf ca. 16.400 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 2.140 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

9.67000.96020.7 (Beleuchtung, KAG)

 

zur Verfügung gestellt werden

 

Die Kosten für die Entwässerungsanlagen belaufen sich auf ca. 185.000 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca.16.600 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan bei Buchungsstelle

 

9.70000.95211.6 (Kanalsanierung Gasberg)

 

zur Verfügung gestellt werden.