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Tagesordnung - 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 17:34 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung eines Schriftführers  
A 10/041/2014  
Ö 2  
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 25.05.2014  
A 10/042/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Es wird festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der   Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

   
    02.07.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Es wird festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der   Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.

 

 3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    02.07.2014 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Es wird festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der   Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig