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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Bestellung eines Schriftführers |
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A 10/041/2014 |
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Ö 2 |
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Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 25.05.2014 |
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A 10/042/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Es wird festgestellt, dass a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt, | b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, | c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden, | d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt. 3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“ |
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02.07.2014 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Es wird festgestellt, dass a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt, | b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, | c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden, | d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt. 3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.07.2014 - Wahlprüfungsausschuss |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Es wird festgestellt, dass a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt, | b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, | c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden, | d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt. 3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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