Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW
„Von den in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW wird Kenntnis genommen.“
06.11.2014 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Protokollnotiz (als Empfehlung an den Rat):
„Von den in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW wird Kenntnis genommen.“
17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 17 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
„Von den in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW wird Kenntnis genommen.“