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Tagesordnung - 3. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Gewährung der Zuschüsse für das Jahr 2014 an die drei Bürgerbeiräte (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath und Immerath-Pesch-Lützerath sowie Borschemich)  
A 61/294/2014  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Achte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/303/2014  
Ö 4     Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW      
Ö 4.1  
Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 20/302/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“

   
    06.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“

Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Ö 5  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014  
Enthält Anlagen
A 20/304/2014  
N 1     (nichtöffentlich)