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Tagesordnung - 26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Mitteilungen über laufende Baumaßnahmen      
Ö 3     Angelegenheiten des Abwasserbetriebes      
Ö 3.1  
9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/246/2012  
Ö 3.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 - 2016  
Enthält Anlagen
A 20/247/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:

 

I.                           Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.474.376 EUR

 

b) die Erträge auf

10.518.951 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

10.978.772 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.241.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.245.772 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“

 

Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

   
    13.12.2012 - Bau- und Betriebsausschuss
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.474.376 EUR

 

b) die Erträge auf

10.518.951 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

10.978.772 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.241.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.245.772 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“

 

Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    19.12.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.474.376 EUR

 

b) die Erträge auf

10.518.951 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

10.978.772 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.241.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.245.772 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“

 

Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 4     Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 4.1  
Gesamtsanierung der ERKA-Halle, Krefelder-Straße, Erkelenz, mit Erweiterung um eine Cafeteria und einer neuen Zufahrt zu der Sporthalle hier: Baubeschluss  
A 63/230/2012  
Ö 4.2  
Erweiterung und Umbau der städt. Kindergärten zur Schaffung von U3-Plätzen: Adolf-Kolping-Hof 1; Am Hagelkreuz 53; Hetzerath, Hatzurodestraße 21 hier: Baubeschluss  
A 63/231/2012  
Ö 5     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 5.1  
Straßenausbau, Information und Bürgerbeteiligung  
A 66/284/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 3.4     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)