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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz in Folge der KiBiz Revision (Anmerk.: Durch die vom Landtag NRW beabsichtigte Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) zum 01.08.2011 ist die städtische Satzung entsprechend zu ändern.) |
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0/51/108/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt. Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“ |
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29.06.2011 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt. Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
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06.07.2011 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt. Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
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13.07.2011 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 7.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt. Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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Ö 3 |
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Stand Ausbau der U3-Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz (Anmerk.: Durch kurzfristige Bereitstellung von Landesmitteln erfolgt der U3 Ausbau noch in 2011.) |
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0/51/109/2011 |
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Ö 4 |
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Umsetzung des Projektes "Generation Jugend - so jung kommen wir nicht mehr zusammen -" in der Stadt Erkelenz (Anmerk.: Vorstellung des Projektes) |
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0/51/111/2011 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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