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Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 29.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz in Folge der KiBiz Revision (Anmerk.: Durch die vom Landtag NRW beabsichtigte Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) zum 01.08.2011 ist die städtische Satzung entsprechend zu ändern.)  
Enthält Anlagen
0/51/108/2011  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

 

Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.

 

Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.

   
    29.06.2011 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

 

Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.

 

Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage (198 KB)      
   
    06.07.2011 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - geändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

 

Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.

 

Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage (198 KB)      
   
    13.07.2011 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

 

Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.

 

Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage (198 KB)      
Ö 3  
Stand Ausbau der U3-Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz (Anmerk.: Durch kurzfristige Bereitstellung von Landesmitteln erfolgt der U3 Ausbau noch in 2011.)  
0/51/109/2011  
Ö 4  
Umsetzung des Projektes "Generation Jugend - so jung kommen wir nicht mehr zusammen -" in der Stadt Erkelenz (Anmerk.: Vorstellung des Projektes)  
0/51/111/2011  
N 1     (nichtöffentlich)