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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.
Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.
Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.“ Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
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