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Vorlage - 0/51/108/2011  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz in Folge der KiBiz Revision
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
29.06.2011 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.07.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage  

Tatbestand:

Tatbestand:

Derzeit werden im Landtag NRW über Änderungen im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) intensiv beraten. Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen, insbesondere bei der Befreiung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor. Dies hat Auswirkungen auf die städtische Elternbeitragssatzung. Die 1. Lesung des Gesetzes ist im Landtag bereits erfolgt, die 2. Lesung wird am 20.07.2011 durchgeführt, sollte eine 3. Lesung erforderlich sein, wird diese am 23.07.2011 stattfinden. Die Änderungen sollen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft treten. Ob das Gesetz rechtzeitig zum 01.08.2011 oder erst später in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Daher ist beabsichtigt, durch Vorratsbeschluss für die möglichen Alternativen zum Inkrafttreten entsprechende rechtsverbindliche Regelungen in der Beitragssatzung zu treffen.

Die Verwaltung hat die Gesetzesänderung zum Anlass genommen, weitere Änderungen in der Satzung vorzunehmen:

 

1.

Die Regelungen für die Kindertagespflege wurden in den §§ 1 – 5 der Satzung mit aufgenommen. Die bisherige Regelung im § 6 der Satzung, die nur die Kindertagespflege betraf, wurde aufgehoben.

 

2.

Im § 3 der Satzung, der sich bisher mit Beitragshöhe und Fälligkeit befasste, sind nunmehr modifizierte Regelungen zur Beitragsfälligkeit und zu den Mitwirkungspflichten aufgeführt.

 

3.

Im § 4 der Satzung ist im Abs. 1 zunächst die entsprechende Formulierung der Beitragsbefreiung in Folge der KiBiz-Revision für das letzte Kindergartenjahr berücksichtigt worden.

Beim § 4 Abs. 2 der Satzung sind zwei Fallalternativen aufgeführt, falls zwei oder mehr Kinder eine KiTa oder Tagespflege gleichzeitig besuchen. Die jeweiligen finanziellen Auswirkungen sind in der u. a. Tabelle aufgeführt.

4.

In § 4 Abs. 4 der Satzung wurden die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit aufgenommen. Diese waren bisher aufgrund des niedrigen Einkommens zwar schon befreit, jedoch mussten im Einzelfall Jahreseinkommensberechnungen durchgeführt werden.

 

5.

In § 5 Abs. 2 wurden die Bestimmungen der Gesetzeslage angepasst.

 

6.

Im § 5 Abs. 7 wurden die Bestimmungen praxisorientierter gestaltet und konkretisiert.

 

7.

In § 6 der Satzung wurden nunmehr die Bestimmungen der Beitragstarife konkretisiert. Dabei Regelungen, die bisher in den Anlagen zur Satzung aufgelistet waren, in die Satzung übernommen und angepasst.

 

8.

§ 7 der Satzung regelt den möglichen Zeitpunkt des in Krafttretens der Satzung.

 

9.

Die als Anlage beigefügten Tabellen beinhalten die ab dem 01.08.2011 zu fordernden Beiträge in Fortschreibung der bisherigen Regelungen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2011 in Kraft. Sollte das noch vom Landtag NRW zu beschließende KiBiz-Änderungsgesetz die beitragsfreie Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für das letzte Kindergartenjahr zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen, würde die Satzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

 

Dabei wird in § 4 Abs. 2 der Satzung die Alternative 1 gewählt.

 

Die bisherige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 27. Februar 2008 tritt mit Ablauf des 31.07.2011, bzw. mit Ablauf des Vortages des Inkrafttretens der neuen Satzung außer Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Alternativen:

 

Aufwendungen

nach Einnahmeart

Beträge

(gerundet)

Aufwendungen

insgesamt:

Beträge

(gerundet)

bisheriges Aufkommen

 

Voraussichtliches Beitragsaufkommen

für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Kindergartenjahr 2011/2012 nach der derzeitigen Regelung

 

 

 

 

Bisherige

Gesamteinnahmen aus Eltern- u. Kostenbeiträgen:

 

 

 

Einnahmen insgesamt:

 

 

 

 

 

1.200.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.200.000,00 EUR

Eltern zahlen für das 1.Kind

 

(§ 4 Abs. 2 d. Satzung 1. Alternative)

 

Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so wird ein Beitrag nur für ein Kind erhoben. Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde.

 

 

Bisherige

Gesamteinnahmen aus Eltern- u. Kostenbeiträgen:

 

-              Mindereinnahmen aus Beitragsbefreiung letztes Kindergartenjahr

 

+              Beiträge für das 1. Kind

 

+               Voraussichtliche Landeserstattung für Kinder im letzten KG-Jahr

 

 

 

Einnahmen insgesamt:

 

 

 

1.200.000,00 EUR

 

 

 

- 400.000,00 EUR

 

+ 80.000,00 EUR

 

 

 

+ 300.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.180.000,00 EUR

Eltern sind ab dem 2. Kind befreit

 

(§ 4 Abs. 2 d. Satzung 2. Alternative)

 

Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das 2. und jedes weitere Kind. Dies gilt auch dann, falls für ein Kind eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde.

 

 

Bisherige

Gesamteinnahmen aus Eltern- u. Kostenbeiträgen:

 

 

-              Mindereinnahmen aus Beitragsbefreiung letztes Kindergartenjahr

 

 

+               Voraussichtliche Landeserstattung für Kinder im letzten KG-Jahr

 

Einnahmen insgesamt:

 

 

 

 

1.200.000,00 EUR

 

 

 

 

- 400.000,00 EUR

 

 

 

 

+ 300.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.100.000,00  EUR

 

Anlage:

Anlage:

Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage (Regelungen für die Heranziehung zu den Elternbeiträgen mit Tariftabelle)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse mit Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung nebst Anlage (198 KB)