Beschlussentwurf: (in
eigener Zuständigkeit)
"Die Einmündung der Oestricher Straße in die
Anton-Heinen-Straße in Erkelenz ist entsprechend der Planes mit der
Zeichnungsnummer 531.41.101/1* (Minikreisverkehr) / 531.41.101/3* (einspurige
Einmündung) / 531.41.101/2* (zweispurige Einmündung) zu erneuern. (*:
unzutreffendes streichen)
Die Querungshilfe in der Anton-Heinen-Straße am Zugang
zum Ziegelweiherpark ist in jedem Fall zu errichten. Sofern kein Kreisverkehr
errichtet werden soll und somit der bauliche Zusammenhang verloren geht, sind
die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereit zustellen. Sie können von der
Haushaltsstelle 9.63100.95440.3 (Oestricher Straße) verlagert werden.“