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Vorlage - A 66/075/2005  

 
 
Betreff: Straßenausbau Eimmündung Oestricher Straße / Anton-Heinen-Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
23.06.2005 
6. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Am 10.3.2005 wurde im Bau- und Werksausschuss die Kanalsanierung und der erneute Straßenausbau der Oestricher Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Im Mühlenfeld in Erkelenz einstimmig beschlossen. Die beschlossene Planung enthielt u.a. einen Minikreisverkehr als Anbindung der Oestricher Straße an die Anton-Heinen-Straße.

 

Am 21.4.2005 wurde die Planung wie beschlossen den Anliegern vorgestellt. Die Kanalsanierung und der erneute Straßenausbau der Oestricher Straße wurde vom Grundsatz her toleriert. Von vielen Anliegern wurden Änderungen hinsichtlich zusätzlichem Parkraum, Zufahrten, Grundstücksregulierungen, etc. angeregt, die zu einem großen Teil in die jetzt überarbeitete Planung eingeflossen sind. Die Änderungen hingen im Bau- und Werksausschuss am 28.4.2004 aus (vgl. Mitteilung TOP A 1).

 

Auch hat der Bezirksausschuss Erkelenz in seiner Sitzung am 11.05.05 der überarbeiteten Planung für die Kanalsanierung und den Straßenausbau zugestimmt.

 

Der Minikreisverkehr im Einmündungsbereich zur Anton-Heinen-Straße ist jedoch Gegenstand kontroverser Diskussionen und zumindest bei einigen Anliegern der Oestricher Straße umstritten. 24 Eigentümer, 9 Mieter und 21 Anwohner der näheren Umgebung haben sich mit Unterschriften gegen den Minikreisverkehr ausgesprochen. Sie halten ihn für nicht erforderlich und wollen, wie zuletzt mit Schreiben vom 11.5.2005 ausgeführt, vor allem eine gestalterisch bessere Lösung.

 

Im vergangenen Jahr haben sich bereits 95 Haushalte der Anton-Heinen-Straße mit ca. 120 Unterschriften für eine Verkehrsberuhigung der Anton-Heinen-Straße ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund ist von der Verwaltung in Kenntnis des Gesamtzusammenhanges die Planung für den Minikreisverkehr entwickelt worden, der den Belangen aller Beteiligten am Besten gerecht wird. Auch haben sich die Sachinformationen, die den Ausschussmitgliedern am 10.03.2005 für Ihre Entscheidung zur Verfügung standen, nicht geändert.

 

Der Bezirksausschuss Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.5.2005 im Zusammenhang mit einem Antrag der FDP-Ratsfraktion vom November 2004 beschlossen, eine Verkehrszählung auf der Anton-Heinen-Straße durchzuführen und Varianten zur Ausgestaltung der Einmündung der Oestricher Straße aber auch des Ausgangs vom Ziegelweiherpark in die Anton-Heinen-Straße zu erstellen.

 

Da der Minikreisverkehr ausschließlich zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Anton-Heinen-Straße vorgeschlagen wurde und keine verkehrsflussverbessernden Eigenschaften aufweisen sollte, ist eine Verkehrszählung überflüssig. Minikreisverkehre können zwischen 0 und 20.000 KFZ pro Tag errichtet werden. Der Verkehr in der Anton-Heinen-Straße wird ca. 5.000 bis 7.000 KFZ/d aufweisen. Daher ist die Verkehrsstärke kein Kriterium für die Errichtung des Minikreisverkehres.

 

Das wirksamste Mittel gegen die beobachteten zu hoch gefahrenen Geschwindigkeiten und damit zur Verkehrsberuhigung an dieser Stelle bleibt der Minikreisverkehr, der unter verkehrlichen  Gesichtspunkten weiterhin  empfohlen wird.

 

Aus gestalterischer Sicht ist der Minikreisverkehr keine Verbesserung oder Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand. Beide stellen eine nahezu vollständig befestigte Verkehrsfläche ohne Aufenthaltsfunktion dar.

 

Unter Verzicht auf eine bestmöglich wirkende Geschwindigkeitsreduzierung ließe sich die Einmündung gestalterisch selbstverständlich auch anders ausführen. Der meiste Raum steht zur Verfügung, wenn die Oestricher Straße nahezu rechtwinklig östlich des in der Einmündung stehenden Baumes mit 6 m Fahrbahnbreite auf die Anton-Heinen-Straße geführt wird. Der Raum ließe sich zur Anlage einer Grünfläche mit Bank und einiger Stellplätze nutzen. Diese Variante ist in Plan 531.41.101/3 dargestellt.

 

Alternativ dazu könnte man die Fahrbahn zweigeteilt belassen, aber in der Breite reduzieren. Dies ließe Raum für breitere Grünbeete und einige Längsparkstände. Diese Variante ist in Plan 531.41.101/2 dargestellt. Allerdings erscheint der gestalterische Vorteil und die mögliche Nutzung der gewonnenen Flächen den verkehrlichen Nachteil gegenüber der Kreisverkehrslösung nicht auszugleichen.

 

Die westlich des Minikreisverkehres vorgesehene 2 m breite und 15 m lange Querungshilfe ist vor dem Hintergrund der starken Nutzung der Fußwegverbindung in den und aus dem Ziegelweiherpark und ihrer geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung durch die Fahrbahnteilung und -einengung in jedem Falle sinnvoll. Sie wurde auch von allen Beteiligten einhellig begrüßt, müsste allerdings im Falle einer gewünschten Ausführung abweichend vom Beschluss vom 11.03.05 separat beschlossen werden, da der bauliche Zusammenhang verloren geht und die Kosten dann nicht dem Straßenausbau Oestricher Straße zugeordnet werden können.

 

Der Ausschuss wird gebeten, über die Gestaltung des Einmündungsbereiches Oestricher Straße/Anton-Heinen–Straße erneut zu beraten, und einen Beschluss über die endgültige Ausführung zu treffen.

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

 

"Die Einmündung der Oestricher Straße in die Anton-Heinen-Straße in Erkelenz ist entsprechend der Planes mit der Zeichnungsnummer 531.41.101/1* (Minikreisverkehr) / 531.41.101/3* (einspurige Einmündung) / 531.41.101/2* (zweispurige Einmündung) zu erneuern. (*: unzutreffendes streichen)

 

Die Querungshilfe in der Anton-Heinen-Straße am Zugang zum Ziegelweiherpark ist in jedem Fall zu errichten. Sofern kein Kreisverkehr errichtet werden soll und somit der bauliche Zusammenhang verloren geht, sind die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereit zustellen. Sie können von der Haushaltsstelle 9.63100.95440.3  (Oestricher Straße) verlagert werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Straßenerneuerung der Oestricher Straße mit dem Minikreis und der Querungshilfe (Plan 531.41.101/1) betragen rund 302.000 €. Die Teilkosten des Minikreisverkehrs und der Querungshilfe betragen ca. 66.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 14.400 €.

 

Die Kosten der Straßenerneuerung der Oestricher Straße ohne Minikreis mit Ausbau bis zum Fahrbahnrand der Anton-Heinen-Straße (Pläne 531.41.101/2 und 3) betragen rund 260.000 € zzgl. der Querungshilfe, die ca. 13.500 € kostet. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 12.500 €.

 

Die erforderlichen Mittel für die Straßenerneuerung stehen als Ausgabeermächtigung bei Haushaltsstelle

 

            415.9.63100.95440.3 (Straßenerneuerung Oestricher Straße)

zur Verfügung

 

Die Kosten einer Querungshilfe betragen 13.500 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 900 €. Die erforderlichen Mittel können außerplanmäßig als Ausgabeermächtigung bei einer noch zu bildenden Haushaltsstelle

 

415.9.63100.95.... (Querungshilfe Anton-Heinen-Straße)

zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Mittel können von HHSt 9.63100.95440.3  (Straßenerneuerung Oestricher Straße) verlagert werden.

 

Die Kosten der Kanalerneuerung betragen rund 91.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 5.900 €. Die erforderlichen Mittel für die Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle

 

            415.9.70000.95214.0 (Kanalsanierung Oestricher Straße)

zur Verfügung.

 

Anlage:

Anlage:

keine