Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird festgestellt, dass die
vorgesehene 5. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung
des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte, berührt.
2.
Die Aufstellung der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte, wird
beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“