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Referentin Schürger führt kurz in die Thematik ein. Ratsfrau Schaaf merkt an, dass nach wie vor für den dritten Advent eine weihnachtliche Veranstaltung im Stadtzentrum geplant sei, die parallel zu dem Weihnachtsmarkt im Feuerwehrmuseum in Lövenich stattfinden soll und bittet, sich hier in Gesprächen mit dem/den Veranstalter(n) um eine Verhinderung der Überschneidung zu bemühen. Ratsherr Dahlke ergänzt, dass nach wie vor lediglich Veranstaltungen in der Kernstadt berücksichtigt würden, nicht jedoch in den Außenorten wie z.B. der Weihnachtsmarkt in Lövenich. Ratsherr Dederichs weist auf eine weitere Überschneidung der Oktoberveranstaltung mit dem Oktoberfest in Kuckum hin. Bei möglichen vorgesehenen Abendveranstaltungen würde eine Konkurrenzsituation entstehen. Auch hier möge man sich mit dem Veranstalter um eine Abstimmung bemühen. Bürgermeister Jansen erläutert, dass die Termine bisher nicht bindend seien und die Inhalte der beiden Veranstaltungen bisher nicht konkretisiert wurden. Eine frühzeitige Abstimmung der Veranstaltung mit der Stadt innerhalb derer man diese Punkte berücksichtigen könne sei jedoch gerade eine der Voraussetzungen für eine Klassifizierung. Er wies darauf hin, dass der Einfluss auf die Terminierung und Ausgestaltung dieser Veranstaltungen bei Aberkennung der Klassifizierung nicht mehr gegeben sei, wobei durch diese Stadtmarketing-Eigenschaft der Einfluss erst entstehe. Bis zur nächsten Sitzung müsse diese Abstimmung erfolgt sein. Techn. Beigeordneter Lurweg verweist ergänzend darauf, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses im März zu den geplanten Details der bis jetzt nicht näher konkretisierten Veranstaltungen berichtet werden könne. Der Beschlussentwurf wird darauf hin entsprechend ergänzt, dass in der nächsten Sitzung ein Bericht für die Veranstaltungen zu 11. und 12. erfolgt. Ergänzter Beschluss: (als Empfehlung an
Hauptausschuss und Rat): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011. 1. 03.05.2009 Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag) 2. 21.05., 23./24.05.2009 58. Reit- und Springturnier 3. 11.06. bis 15.06.2009 Lambertusmarkt 4. 21.06.2009 12. west city Lauf 5. 05.07.2009 18. Niederrheinischer Radwandertag 6. 06.07. bis 30.08.2009 23. SommerKunstAkademie 7. 23.08.2009 14. Intern. Grenzlandrallye 8. 11.09. bis 14.09.2009 Burgkirmes 9. 27.09.2009 Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) 10. 03./04.10.2009 11. Bauernmarkt, Hohenbusch 11. 25.10.2009 Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag 12. Dezember 2009 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt. Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung § (Über)regionaler Charakter § Alleinstellungsmerkmale § Besucherzahlen § zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale § Imagefaktor § Bereitschaft zur gemeinsamen der Veranstaltungsziele und –inhalte § Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin § Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen § Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung § Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen § Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc. § Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung § Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) § Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. § Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft § Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos § Berücksichtigung in der Broschüre „Veranstaltungs-Tipps“ § Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) § Ankündigung auf dem Parkleitsystem § Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung § Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern Ergänzte Beschlussempfehlung
an den Hauptausschuss und Rat: Über das konkrete
Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. ist in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
24.03.2009 konkreter zu berichten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen) |
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