Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„ 1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 02.3
„Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“ (Gocher Ring), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
02.3 „Oerather Mühlenfeld“ (Gocher Ring), Erkelenz-Mitte
wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather
Mühlenfeld“ (Gocher Ring), Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“