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Tagesordnung - 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung  

 
 
Bezeichnung: 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Datum: Di, 13.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz
Ort: Zehnthofweg 2 (Eingang über Westprromenade), 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Mobilitätsmanagement      
Ö 4     Angelegenheiten Stadtentwicklung      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Zukunftsvision Tagebauumfeld Erkelenz hier: Stand der Auswertung der Beteiligung und Zwischenbericht  
Enthält Anlagen
A 61/672/2023  
Ö 4.2  
Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt - Rathaus", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/673/2023  
Ö 4.3  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Auf'm Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/674/2023  
Ö 4.4  
Bebauungsplan Nr. 434 "Auf'm Hover Pfad", Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Erkelenz-Golkrath sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/675/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 434 Auf´m Hover Pfad, Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“

   
    13.06.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
    Ö 4.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 434 Auf´m Hover Pfad, Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

N 1     (nichtöffentlich)