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Vorlage - A 61/673/2023  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt - Rathaus", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
13.06.2023 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht über den Geltungsbereich des BBP Nr. 433 Johannismarkt - Rathaus, Erkelenz-Mitte  

Tatbestand:

Der Bebauungsplan Nr. 433 „Johannismarkt - Rathaus“, Erkelenz-Mitte hat zum Ziel, Planungsrecht für eine Erweiterung des Rathauses der Stadt Erkelenz zu schaffen.

 

Das Rathaus der Stadt Erkelenz am Johannismarkt hat sich seit seiner Grundsteinlegung in den 1950er Jahren bis heute deutlich gewandelt. So ist von 2003 bis 2005 in die eingeschossige Aufstockung des Rathaus-Traktes zum Johannismarkt und die zweigeschossige Aufstockung zur Gasthausstraße sowie das neue Stadtarchiv investiert worden. Damals war es Ziel, die verschiedenen Außenstellen der Verwaltung aufzulösen und alle Einheiten an einem zentralen Ort zu bündeln. Nach Beschluss von 2019 wurde in den Folgejahren das Archivgebäude abermals um eine weitere Etage aufgestockt.

 

Nun – etwa 20 Jahre nach der ersten großen Erweiterung – bestehen weitere Ausbaunotwendigkeiten. Vor dem Hintergrund von flexiblen und zeitgemäßen Arbeitszeitmodellen ist die tatsächliche Anzahl an Mitarbeitenden gestiegen. Darüber hinaus sind in vielen Bereichen der Verwaltung neue Aufgaben hinzugekommen. Anforderungen und rechtliche Vorgaben sowie die Komplexität an Vorgängen und Maßnahmen sind gestiegen. Die Digitalisierung und das mobile Arbeiten von zu Hause bringen Entlastungen mit sich, können aber den gestiegenen Bedarf an Raumkapazitäten im Rathaus nicht gänzlich kompensieren. Die Zahl der Mitarbeitenden trotz der dargestellten neuen Anforderungen zu senken, würde zwangsläufig zu einer Reduzierung der Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkelenz führen. Dies stellt aus Sicht der Stadt Erkelenz keine Option da. Eine bauliche Erweiterung des Rathauskomplexes ist folglich unabdingbar.

 

Vor diesem Hintergrund wurden bereits in den letzten Jahren verschiedene Optionen einer Erweiterung durchdacht. Eine Möglichkeit ist nun durch den Ankauf der Nachbargrundstücke am Johannismarkt in den Fokus gerückt. Konkret konnte die Stadt Erkelenz im Jahr 2021 die beiden Grundstücke Johannismarkt 19 und 20 (Gemarkung Erkelenz, Flur 46, Flurstücke 48 und 54) erwerben. Aktuell sind in dem Bestandsgebäude am Johannismarkt 19 bereits Büroräume für Mitarbeitende der Verwaltung eingerichtet. Um eine sinnvolle und an die räumlichen Bedürfnisse der Stadtverwaltung angepasste bauliche Lösung zu schaffen, sind der Abriss der Bestandsgebäude und ein Neubau im Duktus des bestehenden Rathausgebäudes beabsichtigt. Dies ermöglicht eine Erweiterung des Rathausgebäudes am Johannismarkt Richtung Südwesten.

 

In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dargestellte Erweiterung des Rathauses der Stadt Erkelenz geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Grundstück des Rathauses sowie die angrenzende Bebauung am Johannismarkt sowie der Schülergasse und ist etwa 0,46 Hektar groß. Der genaue Verlauf des Umrings kann der Anlage entnommen werden.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt - Rathaus“, Erkelenz-Mitte und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen werden. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

 


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt - Rathaus“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt - Rathaus“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind unter dem Produktsachkonto 090100 542940 Planungs- und Gutachterkosten ausreichend Mittel vorhanden.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt - Rathaus“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht über den Geltungsbereich des BBP Nr. 433 Johannismarkt - Rathaus, Erkelenz-Mitte (862 KB)