Beschluss:
„Die RWE Power AG wird durch den Rat der Stadt Erkelenz aufgefordert, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath solange keine Wohnhäuser abreißen zu lassen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird vom Rat der Stadt Erkelenz gebeten, auf die RWE Power AG dahingehend einzuwirken, dass diese keine Maßnahmen unternimmt, welche die Lebensqualität der Menschen in den genannten Dörfern beeinträchtigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.
Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath keine Anträge auf Abriss von Wohnhäusern zu genehmigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.“