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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.03.2021: Forderung eines Abrissmoratoriums betreffend die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 80/011/2021 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.03.2021: Forderung eines Abrissmoratoriums betreffend die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden bezüglich des zuletzt gefassten Beschlusses zum Entwurf der Leitentscheidung trägt die Fraktion BÜNDIS/90 Die Grünen ihren Antrag mit weitergehender Begründung vor. Die CDU-Fraktion spricht die Emotionalität des Antrags an und verweist auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg. Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Zusammenhang zwischen dem umsiedlungsspezifischen Braunkohlenplan und dem Hauptbetriebsplan nicht deutlich würde, sowie dass die Emotionalität auch bei den bereits am Umsiedlungsstandort wohnenden Menschen zu verspüren ist.


Beschluss:

„Die RWE Power AG wird durch den Rat der Stadt Erkelenz aufgefordert, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath solange keine Wohnhäuser abreißen zu lassen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.

 

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird vom Rat der Stadt Erkelenz gebeten, auf die RWE Power AG dahingehend einzuwirken, dass diese keine Maßnahmen unternimmt, welche die Lebensqualität der Menschen in den genannten Dörfern beeinträchtigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.

 

Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath keine Anträge auf Abriss von Wohnhäusern zu genehmigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.“


Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung