Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat)
zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
„1.Dem in der Sitzung vorgestellten Planungskonzept wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Standort Neuhaus für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in 2 Bauabschnitten zu ertüchtigen. Im ersten Bauabschnitt wird ein Ersatzbau für das Gebäude Neuhaus 50 errichtet. In einem zweiten Bauabschnitt wird das Gebäude Neuhaus 48 rückgebaut und ebenfalls durch einen Neubau ersetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gebäude kurzfristig umzusetzen.
2.Der überplanmäßigen Auszahlung von 1.050.000 € bei der Maßnahme H10060303 - Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus – wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.“