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Auszug - Ersatzbau Neuhaus  

 
 
10. Sitzung (Sondersitzung) des Hauptausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/064/2016 Ersatzbau Neuhaus
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg stellt anhand einer Präsentation die Planungen „Ersatzbau Neuhaus“ vor.

 

Auf die Frage aus dem Ausschuss, nach der Möglichkeit bei weiter steigenden Flüchtlingszuweisungen das geplante Gebäude weiter aufzustocken, trägt er vor, dass dies eine Frage der Fundamente sei, aber vor allem auch eine Frage, die aus städtebaulichen Aspekten sowie des Umstandes, wie stark man einen Standort in Anspruch nehmen wolle, zu beantworten sei.

 

Ausschussmitglied Kehren findet die vorgestellte Holzbauweise ansprechend, hat jedoch Bedenken bezüglich der Mehrfachnutzung der Sanitärräume. Darüber hinaus fragt er, warum auf dem Pultdach keine Photovoltaikanlage eingeplant werde.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt hierzu vor, dass die Planung im Spannungsfeld zwischen Kosten und Nutzen stehe, wobei sie natürlich modernen Anforderungen gerecht werden solle. Eine Photovoltaikanlage sei derzeit wirtschaftlich nicht realisierbar.

 

Ausschussmitglied Göhl spricht sich für den Abriss in Neuhaus aus und stellt die Frage, ob später eine Umnutzung eingeplant sei.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen entgegnet hierzu, dass der Standort Neuhaus auch zukünftig dauerhaft für die Flüchtlingsunterbringung eingeplant sei.

 

Auf eine Frage aus dem Ausschuss berichtet er, dass eine konventionelle Bauweise einen erheblichen Planungs-und Bauzeitraum in Anspruch nehme, der derzeit nicht vorhanden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Moll fragt detailliert zur Nutzungsdauer des Objektes und zum Verlauf des Vergabeverfahrens. Er habe sich bei einem Anbieter kundig gemacht und fragt, ob dieser noch einbezogen werden könne. Er müsse dies – obwohl der Punkt „Vergabe“ erst im nichtöffentlichen Teil anstehe – bereits jetzt wissen, um entscheiden zu können, ob er zum Tagesordnungspunkt A 3 „Ersatzbau Neuhaus“ zustimmen könne oder ablehnen werde.

 

Die Verwaltungsleitung verweist auf die Zuständigkeitsordnung und auf dem äußerst begrenzten Zeithorizont.

 

Fraktionsvorsitzender Frings trägt vor, dass er der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde. Er halte diese für wirtschaftlich unsinnig und ist der Meinung, dass man eine Massivbauweise vorziehen solle.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg entgegnet hierzu, dass eine Holzbauweise grundsätzlich nicht als schlechter einzuordnen sei, als ein sogenannter Massivbau. Die Abnutzung von Gebäuden entspreche regelmäßig der Intensität der Nutzung der sie ausgesetzt seien. Dies gelte auch für Massivbauten.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat)

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

„1.Dem in der Sitzung vorgestellten Planungskonzept wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Standort Neuhaus für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in 2 Bauabschnitten zu ertüchtigen. Im ersten Bauabschnitt wird ein Ersatzbau für das Gebäude Neuhaus 50 errichtet. In einem zweiten Bauabschnitt wird das Gebäude Neuhaus 48 rückgebaut und ebenfalls durch einen Neubau ersetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gebäude kurzfristig umzusetzen.

 

  2.Der überplanmäßigen Auszahlung von 1.050.000 € bei der Maßnahme H10060303 - Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus – wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.“


Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen