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Tagesordnung - 3. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Gewährung der Zuschüsse für das Jahr 2014 an die drei Bürgerbeiräte (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath und Immerath-Pesch-Lützerath sowie Borschemich)  
A 61/294/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“

   
    06.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

 

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 3  
Enthält Anlagen
Achte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/303/2014  
Ö 4     Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW      
Ö 4.1  
Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 20/302/2014  
Ö 5  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014  
Enthält Anlagen
A 20/304/2014  
N 1     (nichtöffentlich)