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Bezeichnung: |
3. Sitzung des Hauptausschusses |
Gremium: |
Hauptausschuss |
Datum: |
Do, 06.11.2014 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 18:15 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal des Rathauses |
Ort: |
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Gewährung der Zuschüsse für das Jahr 2014 an die drei Bürgerbeiräte (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath und Immerath-Pesch-Lützerath sowie Borschemich) |
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A 61/294/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf: „Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“ |
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06.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3 |
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Achte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz |
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A 20/303/2014 |
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Ö 4 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW |
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Ö 4.1 |
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Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW |
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A 20/302/2014 |
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Ö 5 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014 |
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A 20/304/2014 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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