Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. VII/C “Carl-Benz-Straße-Nord“, Erkelenz-Mitte,
wird zugestimmt.
2. Über den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. VII/C „Carl-Benz-Straße-Nord“,Erkelenz-Mitte, ist die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Stellungnahme
aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“