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Vorlage - A 61/170/2010  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 0410.1 "Am Loher Acker", Erkelenz-Houverath
hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
22.06.2010 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 16.03.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 0410.1 "Am Loher Acker", Erkelenz-Houverath  aufzustellen und einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  und den Bezirksausschuss  Erkelenz-Golkrath zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 01.04.2010 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.04.2010 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden  während des  Beteiligungsverfahrens  keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens  keine  abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:

„Den vorgelegten Entwürfen zum Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath sowie zum Bebauungsplan Nr. III/1 A „Peter-Gehlen-Straße/ Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stimmt der Bezirkausschuss Golkrath mit einer endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erkelenz zu.“

 

In dieser Sitzung soll  dem Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath zugestimmt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath, wird zugestimmt..

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 "Am Loher Acker", Erkelenz-Houverath ist auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen: