Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat)
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat)
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als
Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser
Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
02.06.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an Hauptausschuss Rat):
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als
Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser
Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
03.06.2009 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat)
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat)
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als
Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser
Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10.06.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als
Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser
Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.