Bürgerinformationssystem
AL Orth erläutert zum TOP die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge und das Ergebnis einer Überprüfung der Gebäudehöhen im Bereich Schülergasse, Franziskanerplatz, Aachener Straße und Kirchstraße und die hiernach getroffenen Festsetzungen der Traufhöhen von Gebäuden zwischen 7,00m und 8,00m zur Einfügung von Neubebauungen. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss Rat): „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10 B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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