Ergänzter Beschluss: (als Empfehlung an
Hauptausschuss und Rat):
„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der
Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die
nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte
Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011.
1. 03.05.2009 Fahrradfrühling
(verkaufsoffener Sonntag)
2. 21.05., 23./24.05.2009 58. Reit- und Springturnier
3. 11.06. bis 15.06.2009 Lambertusmarkt
4. 21.06.2009 12.
west city Lauf
5. 05.07.2009 18.
Niederrheinischer Radwandertag
6. 06.07. bis 30.08.2009 23. SommerKunstAkademie
7. 23.08.2009 14.
Intern. Grenzlandrallye
8. 11.09. bis 14.09.2009 Burgkirmes
9. 27.09.2009 Kulinarischer
Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)
10. 03./04.10.2009 11. Bauernmarkt, Hohenbusch
11. 25.10.2009 Veranstaltung
mit verkaufsoffenem Sonntag
12. Dezember 2009 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt.
Bei Erfüllen der nachfolgend
genannten Kriterien für die Einstufung als
Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung
§
(Über)regionaler Charakter
§
Alleinstellungsmerkmale
§
Besucherzahlen
§
zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende
Merkmale
§
Imagefaktor
§
Bereitschaft zur gemeinsamen der
Veranstaltungsziele und –inhalte
§
Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang
eines jeden Jahres, spätestens
jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin
§
Zusammenarbeit muss in der öffentlichen
Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten
unterstützenden Tätigkeiten durch die
Stadt Erkelenz erfolgen
§
Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus
dem Referat für
Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung
§
Unterstützung bei der Einholung der behördlichen
Genehmigungen
§
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit:
ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit,
Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.
§
Direkte finanzielle Unterstützung durch
Übernahme von Veranstaltungskosten bis
zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung
§
Indirekte finanzielle Unterstützung durch
Bauhofleistungen (Personal, Material)
§
Indirekte finanzielle Unterstützung durch
Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen
Flächen etc.
§
Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters
oder eines seiner Vertreter: Ansprache,
Grußwort, Schirmherrschaft
§
Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des
Stadtmarketing-Logos
§
Berücksichtigung in der Broschüre
„Veranstaltungs-Tipps“
§
Besondere Berücksichtigung im
Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage,
Bürgerbüro)
§
Ankündigung auf dem Parkleitsystem
§
Unentgeltliche Nutzung der städtischen
Dreiecksständer für Plakatierung
§
Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei
Veranstaltungen im Stadtkern
Ergänzte Beschlussempfehlung
an den Hauptausschuss und Rat:
Über das konkrete
Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. ist in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
24.03.2009 konkreter zu berichten.“