Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
berührt.
2.Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“
23.03.2006 - Braunkohlenausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
berührt.
2.Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“
28.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung):
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
berührt.
2.Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“