Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
4. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven berührt.
2.Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4
BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“
23.03.2006 - Braunkohlenausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
4. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven berührt.
2.Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4
BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“
28.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung):
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
4. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven berührt.
2.Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4
BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“