„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt
Erkelenz als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe von ihrem Recht
Gebrauch macht, für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in
Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbereich Erkelenz
Elternbeiträge zu erheben.
Er empfiehlt dem Rat, die Erhebung der Elternbeiträge in der
als Anlage im Original beigefügten Satzung zu erheben.“
13.06.2006 - Jugendhilfeausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt
Erkelenz als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe von ihrem Recht
Gebrauch macht, für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in
Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbereich Erkelenz
Elternbeiträge zu erheben.
Er empfiehlt dem Rat, die Erhebung der Elternbeiträge in der
als Anlage im Original beigefügten Satzung zu erheben.“
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt
Erkelenz als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe von ihrem Recht
Gebrauch macht, für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in
Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbereich Erkelenz
Elternbeiträge zu erheben.
Er empfiehlt dem Rat, die Erhebung der Elternbeiträge in der
als Anlage im Original beigefügten Satzung zu erheben.“