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Tagesordnung - 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 10.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 27.10.2020 hier: Renovierung/Neugestaltung einer Skateanlage sowie Einplanung einer BMX-Bahn (Anmerk.: Der Antrag sollte ursprünglich in der Sitzung des Rates am 16.12.2020 behandelt werden, wurde jedoch vom Rat an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz zur Beratung und Beschlussfassung verwiesen.)  
Enthält Anlagen
0/51/269/2021  
Ö 3  
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022  
Enthält Anlagen
0/51/270/2021  
Ö 4  
Beantragung von Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2021/2022  
Enthält Anlagen
0/51/271/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Land bis zum 15.03.2021 eine Betriebskostenförderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist das als Anlage 02 beigefügten Konzept. Daraus zu entnehmen sind die im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022 ermittelten Betreuungsplätze in den darin vorgesehenen Betreuungsformen.

 

Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2021 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen“.

 

Weiterhin ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.

   
    10.03.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Land bis zum 15.03.2021 eine Betriebskostenförderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist das als Anlage 02 beigefügten Konzept. Daraus zu entnehmen sind die im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022 ermittelten Betreuungsplätze in den darin vorgesehenen Betreuungsformen.

 

Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2021 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen“.

 

Weiterhin ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

N 1     (nichtöffentlich)