Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Land bis zum 15.03.2021 eine Betriebskostenförderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist das als Anlage 02 beigefügten Konzept. Daraus zu entnehmen sind die im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022 ermittelten Betreuungsplätze in den darin vorgesehenen Betreuungsformen.
Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2021 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen“.
Weiterhin ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“