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Vorlage - 0/51/270/2021  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2021 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Fortschreibung Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021-2022  

Tatbestand:

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 4 KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gem. §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entwickeln.

 

Die Kita-Bedarfsplanung ist jährlich fortzuschreiben und dem aktuellen Bedarf anzupassen.


Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel werden im städt. Haushalt zur Verfügung gestellt.


Anlage:

01 Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022 der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021-2022 (787 KB)