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Vorlage - A 10/420/2016  

 
 
Betreff: Wiederwahl des Technischen Beigeordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2016 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Herr Ansgar Luweg wurde am 20.12.2000 erstmalig zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung ab dem 01.02.2001 und endete am 31.01.2009.

 

In der Sitzung am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz Herrn Ansgar Lurweg für eine zweite Amtszeit (1. Wiederwahl) von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem 01.02.2009, wiedergewählt.

 

Die aktuelle Wahlzeit endet mit Ablauf des 31.01.2017.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dürfen Beigeordnete frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf der Wahlzeit) wiedergewählt werden. Aufgrund § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und auch eine zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden.

 

Bei Wiederwahlen kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden.

 

Wie bereits im Hauptausschuss am 23.06.2016 mitgeteilt wurde, soll die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten im entsprechenden Verfahren durchgeführt und von einer Stellenausschreibung abgesehen werden.

 

Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW (Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit) in öffentlicher Sitzung.


Beschlussentwurf:

„1. Herr Ansgar Lurweg wird hiermit für die Wahlzeit vom 01.02.201731.01.2025 gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz wiedergewählt.

 

2. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Eingruppierungsverordnung NRW in Verbindung mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.03.2009 nach Besoldungsgruppe B 2.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Veränderungen.