Beschlussvorlage - A 20/275/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.256.727 Euro und die Erträge auf 10.648.488 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.391.761 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 4.107.740 Euro und Auszahlungen in Höhe von 7.252.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von  3.795.740 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2014 in Höhe von 3.610.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 und der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung zu empfehlen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.256.727 EUR

 

b) die Erträge auf

10.648.488 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.107.740 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.252.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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