07.11.2013 - 5.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 mit Erf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.256.727 EUR

 

b) die Erträge auf

10.648.488 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.107.740 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.252.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage