Beschlussvorlage - A 66/035/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

 

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen und die Erträge auf 9.215.928 € fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 301.973 €.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.601.800 € vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Beiträge und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 2.924.629 €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.120.000 €. Diese sollen voraussichtlich in 2006 als Ausgaben fällig werden.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedienst er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Im übrigen wird auf die Erläuterungen verwiesen.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

 

Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324, ber. S. 360/SGV. NRW. 641) wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2005 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                  9.215.928 €

b) die Erträge auf                                                                              9.215.928 €

 

2.                 Vermögensplan

 

a) die Einnahmen auf                                                                        9.601.800 €

b) die Ausgaben auf                                                                         9.601.800 €

 

 

3.                 Kredite werden in Höhe von 2.924.629 € veranschlagt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.120.000 € festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2005 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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