15.12.2004 - 4.4 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324, ber. S. 360/SGV. NRW. 641) wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2005 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                  9.215.928 €

b) die Erträge auf                                                                              9.215.928 €

 

2.                 Vermögensplan

 

a) die Einnahmen auf                                                                        9.601.800 €

b) die Ausgaben auf                                                                         9.601.800 €

 

 

3.                 Kredite werden in Höhe von 2.924.629 € veranschlagt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.120.000 € festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2005 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen