Dringlichkeitsentscheidung - A 30/002/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß 14 Ladenschlussgesetz (Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2004)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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15.12.2004
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Tatbestand
Am
29.10.2004 wurde der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung bezüglich des
verkaufsoffenen Sonntages am 07.11.2004 durch den Bürgermeister und den
Fraktionsvorsitzenden der SPD als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2
Satz 2 der Gemeindeordnung NW beschlossen. Der verkaufsoffene Sonntag fand im
Bereich der Kernstadt anlässlich der Durchführung eines „Friesenmarktes“
durch den Gewerbering statt.
Der
Beschluss wurde in dieser Form gefasst, da eine Entscheidung in einer
Hauptausschusssitzung beziehungsweise in einer Ratssitzung nicht rechtzeitig
vor dem Veranstaltungstermin herbeigeführt werden konnte.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf
„Die
am 29.10.2004 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2
Gemeindeordnung NW erlassene ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 14
Ladenschlussgesetz bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages am 07.11.2004 wird
gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW genehmigt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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345 kB
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