Beschlussvorlage - A 63/069/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jackerather Straße 8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauaufsichts- und Hochbauamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Sport
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Vorberatung
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07.12.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.12.2006
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Hofanlage Jackerather Straße 8, auch bekannt unter dem Namen Haus Krapoll, genannt nach dem früheren Besitzer und Bürger- bzw. Ehrenbürgermeister von Immerath, ist heute in städtischem Besitz. Seit den 1980er Jahren ist im Wohnhaus ein Kindergarten eingerichtet.
Das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege enthält zum Denkmalwert der Hofanlage Jackerather Str.8 folgende Beurteilungskriterien:
Die Hofanlage Krapoll wurde ausweislich einer Datierung im Torkeilstein 1869 errichtet. Die Hofstelle selbst ist jedoch älter und war zuvor im Besitz der Familie Schillings. Conrad Krapoll, später Bürgermeister von Immerath, heiratete Ende des 18. Jahrhunderts in die Familie Schillings ein und wurde 1823 als Eigentümer des Hofes eingetragen.
Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und auch späteren Abbrüchen sind von der Hofanlage des 19. Jahrhunderts noch das stattliche Wohnhaus, das links anschließende Torhaus mit Durchfahrt und ein rückwärtiger, jedoch stark veränderter ehemaliger Stallflügel erhalten. Der rückwärtige Garten wurde zu einer öffentlichen Grünanlage umgestaltet. Seit den 1980er Jahren ist im Wohnhaus ein Kindergarten eingerichtet. Die notwendige Sanierung erfolgte in Abstimmung mit der Denkmalpflege.
Das Wohnhaus erstreckt
sich als zweigeschossiges, fünf Achsen breites und traufständiges
Backsteingebäude mit Satteldach unmittelbar entlang der Jackerather Straße. Die
äußeren, etwas breiteren Achsen sind als flache Risalite vorgezogen und werden
im Obergeschoss durch Doppelfenster betont; in der rechten Achse ist der mit
kassettiertem Natursteingewände eingenischte Hauseingang angeordnet. Auch die
großen rechteckigen Fenster besitzen leicht profilierte Natursteinrahmungen.
Dünne Geschoss- und Sohlbankgesimse trennen die beiden Geschosse; über dem
Obergeschoss ist noch ein Mezzanin mit kleinen quadratischen Öffnungen
vorhanden. Seitlich und rückwärtig sind Gestalt und Proportion gleichartig, die
Fenster aber schlichter, ohne Rahmung und mit Stichbögen ausgeführt; nach
hinten ist lediglich die Eingangsachse mit dem Treppenhaus hervorgehoben.
Durch die alte
zweiflüglige Haustür mit großem Oberlicht betritt man einen geraden Flur, der
mit Ornamentfliesen ausgelegt ist und der von einer stuckierten Decke
überfangen wird. Das Innere wird durch einen Mittelkorridor erschlossen, alte
Zimmertüren und flurteilende Türen mit halbrundem Oberlicht im OG sind
erhalten. Bemerkenswert ist vor allem das originale Treppenhaus auf der
Gartenseite des Eingangsflurs, gerade gegenläufig, mit Wendepodest sowie mit
kandelaberförmigen Anfängerpfosten und gedrechselten Geländerstäben. Im
Obergeschoss ist eine Wandnische mit auf Konsole eingestellter Marienfigur
angebracht.
Für das historische
Straßenbild wesentlich, als Relikt und Zeichen der ehemaligen Hofanlage, ist
ferner der anschließende eingeschossige Flügel mit Durchfahrt zum dahinter
liegenden Hof. Die Toröffnung wird von Wandpfeilern gerahmt, einem Segmentbogen
überfangen und zeigt in der Durchfahrt eine kunstvoll in Rautenform gemauerte
Ziegeldecke.
Der rückwärtige Stallflügel ist stark verändert und nicht mehr denkmalwert, ebenso der jüngere eingeschossige Anbau links am Wohnhaus.
Insbesondere beim Wohnhaus handelt sich um ein vergleichsweise überaus stattliches, von Reichtum und Bedeutung seiner Erbauer zeugendes Gebäude. Dies gilt für das wohl proportionierte Äußere ebenso wie für das Innere mit seinen großzügigen Raumzuschnitten und den erwähnten historischen Ausstattungselementen. Der anschließende Flügel mit Durchfahrt vervollständigt die Straßenseite einer Hofanlage. Die beiden Gebäudeteile sind im wesentlichen gut erhalten und stellen daher ein anschauliches Zeugnis ländlich-bürgerlicher Bau- und Wohnkultur des 19. Jahrhunderts dar. Als langjährige Wohnstätte der Familie Krapoll, die von großer historischer Bedeutung für Immerath, den ehem. Kreis Erkelenz und darüber hinaus war, ist die ehem. Hofanlage Jackerather Str. 8 in Immerath bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere den beschriebenen orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath
ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2
Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und
Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem
Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz
einzutragen.“
