07.12.2006 - 6.1 Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jacke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur und Sport
- Datum:
- Do., 07.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauaufsichts- und Hochbauamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath
ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2
Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und
Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem
Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz
einzutragen.“